Die 11 häufigsten Fragen zum CE-Verfahren: wann eine Maschine eine CE-Kennzeichnung braucht, wer sie anbringen darf, welche Schritte dazugehören, was in die EU-Konformitätserklärung gehört und worin sie sich von der Einbauerklärung unterscheidet.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfsiegel, sondern die Erklärung des Herstellers, dass die Maschine alle anwendbaren EU-Rechtsvorschriften erfüllt. Der Weg dahin: Rechtsvorschriften bestimmen, Normen auswählen, Risikobeurteilung durchführen, Schutzmaßnahmen umsetzen, technische Unterlagen zusammenstellen, Betriebsanleitung erstellen, Konformitätserklärung ausstellen, CE-Zeichen anbringen. Erst dann darf die Maschine in Verkehr gebracht werden. Ausführlich lesen
Wenn sie als vollständige Maschine erstmals in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, auch bei Eigenbau für den eigenen Betrieb. Keine CE-Kennzeichnung erhalten unvollständige Maschinen; sie bekommen eine Einbauerklärung. Auch nach einer wesentlichen Veränderung kann eine erneute CE-Kennzeichnung erforderlich werden. Ausführlich lesen
Nur der Hersteller im Sinne der Maschinenverordnung oder sein Bevollmächtigter. Hersteller ist, wer die Maschine unter eigenem Namen in Verkehr bringt, das kann auch der Betreiber sein, der eine Anlage selbst verkettet, oder der Generalunternehmer, der mehrere Gewerke zu einer Gesamtanlage zusammenführt. Die Rolle folgt aus dem tatsächlichen Handeln, nicht aus dem Vertragstitel.
Anwendbare Rechtsvorschriften klären, Maschinenkategorie bestimmen, Normen auswählen, Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 durchführen, Schutzmaßnahmen konstruktiv und technisch umsetzen, Validierung der Sicherheitsfunktionen, Betriebsanleitung erstellen, technische Unterlagen zusammenstellen, Konformitätserklärung unterzeichnen, CE-Kennzeichnung anbringen. Bei Hochrisikomaschinen kommt je nach Fall eine notifizierte Stelle hinzu. Ausführlich lesen
Die technischen Unterlagen: allgemeine Beschreibung, Gesamtzeichnung mit Steuerkreisplänen, Detailzeichnungen und Berechnungen, Risikobeurteilung, Liste der angewandten Normen und Rechtsvorschriften, Prüf- und Messprotokolle, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung. Dazu die Erklärungen und Datenblätter zugekaufter sicherheitsrelevanter Komponenten. Ausführlich lesen
Sie enthält feste Pflichtangaben nach Anhang V: Hersteller und gegebenenfalls Bevollmächtigter, eindeutige Maschinenkennzeichnung, angewandte Rechtsvorschriften, angewandte Normen mit Ausgabestand, gegebenenfalls die notifizierte Stelle, Ort und Datum sowie Name und Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person. Formulierungen frei zu variieren ist möglich, das Weglassen von Pflichtangaben nicht. Ausführlich lesen
Mindestens: Bezeichnung und Anschrift des Herstellers, Angabe der Person, die die technischen Unterlagen zusammenstellen darf, Beschreibung und Identifizierung der Maschine einschließlich Serien- oder Typbezeichnung, ausdrückliche Erklärung der Konformität mit den einschlägigen Rechtsvorschriften, angewandte harmonisierte Normen, Ort und Datum der Ausstellung sowie Identität und Unterschrift des Unterzeichners. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Erklärung formal unvollständig. Ausführlich lesen
Die EU-Konformitätserklärung gehört zu einer vollständigen Maschine und erklärt die Konformität mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Einbauerklärung gehört zu einer unvollständigen Maschine; sie nennt die erfüllten grundlegenden Anforderungen, erklärt ausdrücklich, dass die Inbetriebnahme untersagt ist, bis die Gesamtmaschine als konform erklärt wurde, und sagt zu, die Unterlagen der Behörde auf Verlangen zu übermitteln. Ausführlich lesen
Immer dann, wenn Sie eine unvollständige Maschine liefern, also ein Erzeugnis, das erkennbar dafür bestimmt ist, in eine andere Maschine eingebaut zu werden, und für sich genommen keine eigenständige Funktion erfüllt. Zusammen mit der Einbauerklärung wird eine Montageanleitung mitgeliefert. Eine CE-Kennzeichnung nach Maschinenverordnung darf in diesem Fall nicht angebracht werden. Ausführlich lesen
Eine Person, die vom Hersteller dazu bevollmächtigt ist und für das Unternehmen verbindlich handeln darf, üblicherweise die Geschäftsführung oder eine ausdrücklich bevollmächtigte Person. Die Unterschrift ist keine fachliche Bestätigung des Konstrukteurs, sondern eine rechtsverbindliche Erklärung des Unternehmens. Sie sollte deshalb erst erfolgen, wenn die technischen Unterlagen tatsächlich vollständig vorliegen. Ausführlich lesen
Mindestens zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der Maschine. Bei Serienfertigung beginnt die Frist mit der zuletzt ausgelieferten Einheit. Die Unterlagen müssen in dieser Zeit vollständig, lesbar und eindeutig der jeweiligen Maschine zuzuordnen sein. Ausführlich lesen
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Begleitet seit Jahren CE-Projekte im Maschinen-, Anlagen- und Sondermaschinenbau. Daraus ist Kaidoc.app entstanden, eine Software für normorientierte CE-Dokumentation. Über Knutec.de gibt es dieselbe Arbeit als persönliche Dienstleistung.
Schreiben Sie mir kurz, worum es in Ihrem Projekt geht. Eine erste Einschätzung bekommen Sie kostenlos und unverbindlich zurück.
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.
Keine Kreditkarte nötig. Ein komplettes Projekt zum Ausprobieren.
Den kompletten CE-Ablauf im Maschinenbau erklärt Knutec Schritt für Schritt.
Zur Dienstleistung bei Knutec