Die EU-Konformitätserklärung ist ein formalisiertes Dokument mit festen Pflichtangaben: Hersteller, Produktidentifikation, Erklärung der alleinigen Verantwortung, alle angewandten Rechtsvorschriften, herangezogene Normen mit Ausgabestand, gegebenenfalls die notifizierte Stelle sowie Ort, Datum und Unterschrift einer bevollmächtigten Person. Sie wird der Maschine beigefügt und mit den technischen Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt.
| EU-Konformitätserklärung | Einbauerklärung | |
|---|---|---|
| Gilt für | Vollständige Maschine, Gesamtheit von Maschinen, Sicherheitsbauteil | Unvollständige Maschine |
| Aussage | Produkt erfüllt alle anwendbaren Anforderungen vollständig | Die zutreffenden grundlegenden Anforderungen wurden angewandt, das Produkt ist noch nicht vollständig |
| Begleitdokument | Betriebsanleitung | Montageanleitung |
| CE-Zeichen | Wird angebracht | Wird nicht angebracht |
| Inbetriebnahme | Zulässig | Erst nach Einbau in eine konforme Gesamtmaschine |
| Zusatz | Verbot der Inbetriebnahme bis zur Konformität der Endmaschine |
Die Erklärung ist in der Amtssprache des Mitgliedstaats bereitzustellen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird. Liefern Sie in mehrere Länder, brauchen Sie entsprechend mehrere Sprachfassungen.
Das Original wird in der Sprache erstellt, in der es unterzeichnet wurde. Übersetzungen sind als solche zu kennzeichnen und dem Original beizufügen.
Aufbewahrungsfrist: mindestens 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen der Maschine, gemeinsam mit den technischen Unterlagen. Bei Serienprodukten läuft die Frist ab der letzten ausgelieferten Einheit, praktisch heißt das, das Archiv muss die Produktlebensdauer überdauern.
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ja. Eine Parallelanwendung ist nicht möglich, aber der Hersteller kann sich in einer einzigen Erklärung auf beide Rechtsvorschriften beziehen und die jeweiligen Anwendungszeiträume angeben. Das ist bei Serienprodukten sinnvoll, die über den 20.01.2027 hinaus gefertigt werden.
Die Konformitätserklärung ist der Maschine beizufügen. Prüfen Sie für digitale Bereitstellungsformen den aktuellen Stand der Maschinenverordnung und die Vorgaben für Ihr Bestimmungsland.
Eine Person, die den Hersteller rechtsgültig vertreten darf. Name und Funktion gehören auf das Dokument. Eine Unterschrift ohne Vertretungsbefugnis macht die Erklärung angreifbar.
Es entsteht eine neue Maschine. Wer die Veränderung vorgenommen hat, stellt eine neue Konformitätserklärung unter eigenem Namen aus. Die Erklärung des Erstherstellers deckt den veränderten Zustand nicht ab.
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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.
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