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Wie erstellt man eine EU-Konformitätserklärung?

Die EU-Konformitätserklärung ist ein formalisiertes Dokument mit festen Pflichtangaben: Hersteller, Produktidentifikation, Erklärung der alleinigen Verantwortung, alle angewandten Rechtsvorschriften, herangezogene Normen mit Ausgabestand, gegebenenfalls die notifizierte Stelle sowie Ort, Datum und Unterschrift einer bevollmächtigten Person. Sie wird der Maschine beigefügt und mit den technischen Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt.

Inhalt
  1. Welche Pflichtangaben muss die Erklärung enthalten?
  2. Was ist der Unterschied zur Einbauerklärung?
  3. Welche Fehler fallen bei Kontrollen am häufigsten auf?
  4. In welcher Sprache und wie lange?

Welche Pflichtangaben muss die Erklärung enthalten?

Firmenname und vollständige Anschrift des HerstellersBei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich Name und Anschrift des Bevollmächtigten, der die technischen Unterlagen bereithält.
Name und Anschrift der Person, die die technischen Unterlagen zusammenstelltDiese Person muss in der Union ansässig sein.
Eindeutige ProduktidentifikationBezeichnung, Funktion, Typ, Baureihe und Seriennummer, so genau, dass die Erklärung zweifelsfrei einem Produkt zugeordnet werden kann.
Erklärung der alleinigen VerantwortungDer ausdrückliche Satz, dass die Erklärung unter alleiniger Verantwortung des Herstellers ausgestellt wird.
Alle einschlägigen RechtsvorschriftenNicht nur die Maschinenverordnung. Meist kommen EMV- und Niederspannungsvorschriften hinzu, je nach Produkt auch weitere.
Herangezogene harmonisierte Normen mit AusgabestandVollständige Nummer inklusive Jahr. Eine Angabe ohne Ausgabestand ist wertlos.
Gegebenenfalls notifizierte StelleName, Anschrift, Kennnummer und Bezug auf die ausgestellte Bescheinigung.
Ort, Datum und UnterschriftHandschriftlich oder rechtsgültig elektronisch, mit Name und Funktion der unterzeichnenden Person.

Was ist der Unterschied zur Einbauerklärung?

EU-KonformitätserklärungEinbauerklärung
Gilt fürVollständige Maschine, Gesamtheit von Maschinen, SicherheitsbauteilUnvollständige Maschine
AussageProdukt erfüllt alle anwendbaren Anforderungen vollständigDie zutreffenden grundlegenden Anforderungen wurden angewandt, das Produkt ist noch nicht vollständig
BegleitdokumentBetriebsanleitungMontageanleitung
CE-ZeichenWird angebrachtWird nicht angebracht
InbetriebnahmeZulässigErst nach Einbau in eine konforme Gesamtmaschine
Zusatz Verbot der Inbetriebnahme bis zur Konformität der Endmaschine

Welche Fehler fallen bei Kontrollen am häufigsten auf?

In welcher Sprache und wie lange?

Die Erklärung ist in der Amtssprache des Mitgliedstaats bereitzustellen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird. Liefern Sie in mehrere Länder, brauchen Sie entsprechend mehrere Sprachfassungen.

Das Original wird in der Sprache erstellt, in der es unterzeichnet wurde. Übersetzungen sind als solche zu kennzeichnen und dem Original beizufügen.

Aufbewahrungsfrist: mindestens 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen der Maschine, gemeinsam mit den technischen Unterlagen. Bei Serienprodukten läuft die Frist ab der letzten ausgelieferten Einheit, praktisch heißt das, das Archiv muss die Produktlebensdauer überdauern.

Quellen und Normbezug

Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich mich in einer Erklärung auf Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung beziehen?

Ja. Eine Parallelanwendung ist nicht möglich, aber der Hersteller kann sich in einer einzigen Erklärung auf beide Rechtsvorschriften beziehen und die jeweiligen Anwendungszeiträume angeben. Das ist bei Serienprodukten sinnvoll, die über den 20.01.2027 hinaus gefertigt werden.

Muss die Erklärung der Maschine körperlich beiliegen?

Die Konformitätserklärung ist der Maschine beizufügen. Prüfen Sie für digitale Bereitstellungsformen den aktuellen Stand der Maschinenverordnung und die Vorgaben für Ihr Bestimmungsland.

Wer darf unterschreiben?

Eine Person, die den Hersteller rechtsgültig vertreten darf. Name und Funktion gehören auf das Dokument. Eine Unterschrift ohne Vertretungsbefugnis macht die Erklärung angreifbar.

Was passiert bei einer wesentlichen Veränderung?

Es entsteht eine neue Maschine. Wer die Veränderung vorgenommen hat, stellt eine neue Konformitätserklärung unter eigenem Namen aus. Die Erklärung des Erstherstellers deckt den veränderten Zustand nicht ab.

Heinrich Knutas
Heinrich Knutas
Ingenieur für Maschinensicherheit
Gründer von Kaidoc.app · CEO von Knutec.de · LinkedIn

Begleitet seit Jahren CE-Projekte im Maschinen-, Anlagen- und Sondermaschinenbau. Daraus ist Kaidoc.app entstanden, eine Software für normorientierte CE-Dokumentation. Über Knutec.de gibt es dieselbe Arbeit als persönliche Dienstleistung.

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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.

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