In acht Schritten: Produkt einstufen, anwendbare Rechtsvorschriften und Normen bestimmen, Risikobeurteilung durchführen, Schutzmaßnahmen umsetzen, technische Unterlagen zusammenstellen, Betriebsanleitung erstellen, Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und schließlich Konformitätserklärung ausstellen sowie CE-Zeichen anbringen.
| Produkttyp | Erklärung | Anleitung | CE-Zeichen |
|---|---|---|---|
| Vollständige Maschine | EU-Konformitätserklärung | Betriebsanleitung | Ja |
| Unvollständige Maschine | Einbauerklärung | Montageanleitung | Nein |
| Gesamtheit von Maschinen | EU-Konformitätserklärung für die Gesamtanlage | Betriebsanleitung der Gesamtanlage | Ja, für die Gesamtanlage |
| Sicherheitsbauteil | EU-Konformitätserklärung | Anleitung mit Einbau- und Sicherheitsdaten | Ja |
Eine unvollständige Maschine erhält kein CE-Zeichen nach der Maschinenverordnung. Sie darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sie Teil einer konformen Gesamtmaschine geworden ist.
Die ehrliche Antwort: Es hängt fast vollständig davon ab, wann Sie anfangen.
Wird die Risikobeurteilung parallel zur Konstruktion geführt und die Dokumentation laufend gepflegt, ist der formale Abschluss eine Sache von Tagen, die Arbeit ist dann bereits erledigt.
Wird alles ans Projektende geschoben, entstehen bei einer typischen Sondermaschine schnell mehrere Wochen: Risikobeurteilung nachziehen, Nachweise für Sicherheitsfunktionen erbringen, Betriebsanleitung schreiben, Unterlagen sortieren. Und Konstruktionsfehler, die Stufe 1 der Drei-Stufen-Methode hätte vermeiden können, lassen sich dann nur noch teuer mit Schutzeinrichtungen kompensieren.
Kommt eine notifizierte Stelle ins Spiel, dominiert deren Terminlage den Zeitplan. Planen Sie hier großzügig, zum Stichtag 20.01.2027 hin dürfte die Nachfrage deutlich steigen.
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ausschließlich der Hersteller oder sein Bevollmächtigter. Mit dem Anbringen erklärt er, dass die Maschine alle anwendbaren Rechtsvorschriften erfüllt und das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen wurde.
Für jeden Maschinentyp. Bei Serienmaschinen gilt die Beurteilung für die Baureihe, sofern die Exemplare technisch identisch sind. Varianten und kundenspezifische Anpassungen müssen ergänzend bewertet werden.
Das lässt sich nicht pauschal beziffern, der Aufwand skaliert mit Komplexität, Normlage und internem Reifegrad. Den größten Kostenhebel hat der Startzeitpunkt: früh begonnen ist die Dokumentation ein Nebenprodukt der Konstruktion, spät begonnen ein eigenes Projekt.
Nein. Es gibt keine Vorabgenehmigung. Die Marktüberwachungsbehörde kann die technischen Unterlagen aber nachträglich auf begründetes Verlangen anfordern, deshalb müssen sie 10 Jahre verfügbar bleiben.
Begleitet seit Jahren CE-Projekte im Maschinen-, Anlagen- und Sondermaschinenbau. Daraus ist Kaidoc.app entstanden, eine Software für normorientierte CE-Dokumentation. Über Knutec.de gibt es dieselbe Arbeit als persönliche Dienstleistung.
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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.
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