Wie erstellt man eine Risikobeurteilung für eine Maschine?
In sechs Schritten: Grenzen der Maschine festlegen, Gefährdungen identifizieren, Risiken einschätzen, Risiken bewerten, Maßnahmen nach der Drei-Stufen-Methode ableiten und den Vorgang wiederholen, bis alle Risiken hinreichend gemindert sind. Die Risikobeurteilung beginnt in der Konzeptphase, nicht am Ende der Konstruktion.
✓1. Grenzen der Maschine festlegenVerwendungsgrenzen (bestimmungsgemäßer Gebrauch, vorhersehbare Fehlanwendung, Qualifikation der Bediener), räumliche Grenzen, zeitliche Grenzen (Lebensdauer, Wartungsintervalle) und weitere Grenzen wie Umgebungsbedingungen und Werkstoffe.
✓2. Gefährdungen identifizierenSystematisch über alle Lebensphasen: Transport, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Rüsten, Reinigung, Störungsbeseitigung, Instandhaltung, Demontage. Nicht nur den Normalbetrieb betrachten.
✓3. Risiko einschätzenJe Gefährdung: Schwere des möglichen Schadens, Häufigkeit und Dauer der Exposition, Wahrscheinlichkeit des Eintritts und Möglichkeit zur Vermeidung.
✓4. Risiko bewertenEntscheiden, ob eine Risikominderung erforderlich ist, gemessen an den Schutzzielen, nicht am Bauchgefühl.
✓5. Maßnahmen ableitenIn der Reihenfolge der Drei-Stufen-Methode. Jede Maßnahme wird der Gefährdung eindeutig zugeordnet.
✓6. IterierenNach jeder Maßnahme neu bewerten. Maßnahmen können neue Gefährdungen erzeugen, eine Schutztür schafft zum Beispiel einen neuen Zugangspunkt.
Was ist die Drei-Stufen-Methode?
Stufe
Maßnahme
Beispiel
1. Inhärent sichere Konstruktion
Gefährdung konstruktiv beseitigen oder verringern
Quetschstelle durch ausreichenden Abstand vermeiden, Kräfte begrenzen, scharfe Kanten entfernen
Warnhinweise an der Maschine, Angaben in der Betriebsanleitung, Vorgabe von PSA
Die Reihenfolge ist verbindlich. Ein Warnhinweis darf keine Maßnahme ersetzen, die konstruktiv oder technisch möglich gewesen wäre.
Wann beginnt die Risikobeurteilung?
In der Konzeptphase, parallel zur Konstruktion. Das ist keine formale Vorgabe, sondern der einzige Zeitpunkt, an dem Stufe 1 der Drei-Stufen-Methode überhaupt noch wirken kann.
Wer die Risikobeurteilung erst nach Fertigstellung der Konstruktion beginnt, hat konstruktive Lösungen bereits verbaut und bleibt bei Schutzeinrichtungen und Warnhinweisen hängen. Das ist teurer, schlechter und im Zweifel nicht normkonform.
Praktisch heißt das: Die erste Fassung entsteht mit dem Konzept, wird bei jeder Konstruktionsänderung fortgeschrieben und ist bei der Freigabe vollständig. Sie ist ein Arbeitsdokument, kein Abschlussbericht.
Was muss dokumentiert werden?
Die festgelegten Grenzen der Maschine, einschließlich vorhersehbarer Fehlanwendung.
Alle identifizierten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse.
Die Risikoeinschätzung vor und nach der Maßnahme, damit die Wirksamkeit nachvollziehbar ist.
Die getroffenen Schutzmaßnahmen mit Zuordnung zur jeweiligen Gefährdung.
Herangezogene Normen mit Ausgabestand.
Die verbleibenden Restrisiken, sie müssen anschließend in der Betriebsanleitung erscheinen.
Welche Fehler passieren am häufigsten?
Nur der Normalbetrieb wird betrachtet. Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Reinigung sind aber die Phasen mit den meisten Unfällen.
Vorhersehbare Fehlanwendung fehlt, obwohl sie ausdrücklich Teil der Grenzfestlegung ist.
Die Drei-Stufen-Methode wird übersprungen und alles per Warnhinweis gelöst.
Restrisiken stehen in der Risikobeurteilung, tauchen aber in der Betriebsanleitung nicht auf.
Die Risikobeurteilung wird nach der ersten Fassung nicht mehr fortgeschrieben, obwohl sich die Konstruktion geändert hat.
Schutzmaßnahmen sind benannt, aber der erreichte Performance Level ist nicht nachgewiesen.
Quellen und Normbezug
EN ISO 12100: Sicherheit von Maschinen, Risikobeurteilung und Risikominderung
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang III, grundlegende Sicherheitsanforderungen
EN ISO 13849-1: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 3
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wer darf eine Risikobeurteilung erstellen?
Die Norm schreibt keine formale Qualifikation vor. Verantwortlich ist der Hersteller. In der Praxis braucht es Kenntnis der Maschine, der Normen und der Bewertungsmethodik, meist ein Team aus Konstruktion, Steuerungstechnik und Sicherheitsfachkraft.
Was ist der Unterschied zur Gefährdungsbeurteilung?
Die Risikobeurteilung macht der Hersteller für das Produkt vor dem Inverkehrbringen. Die Gefährdungsbeurteilung macht der Betreiber nach § 3 BetrSichV für den konkreten Arbeitsplatz. Beide sind verpflichtend und ersetzen einander nicht.
Muss ich die Risikobeurteilung dem Kunden mitliefern?
Nein. Sie ist Teil der technischen Unterlagen und muss der Marktüberwachungsbehörde auf begründetes Verlangen vorgelegt werden. Der Kunde erhält die daraus abgeleiteten Restrisiken über die Betriebsanleitung.
Wie lange muss ich sie aufbewahren?
Als Teil der technischen Unterlagen mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine.
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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.
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