Die Basis bilden vier Normen: EN ISO 12100 für die Risikobeurteilung, EN ISO 13849-1 für die Sicherheit von Steuerungen, EN 60204-1 für die elektrische Ausrüstung und EN ISO 13857 für Sicherheitsabstände. Dazu kommt die C-Norm Ihrer Maschinenart, sofern eine existiert, sie geht A- und B-Normen im Konfliktfall vor.
| Typ | Inhalt | Beispiele | Vorrang |
|---|---|---|---|
| A-Norm | Grundbegriffe und Gestaltungsleitsätze für alle Maschinen | EN ISO 12100 | Nachrangig gegenüber B und C |
| B-Norm | Einzelne Sicherheitsaspekte oder Schutzeinrichtungen, maschinenübergreifend | EN ISO 13849-1, EN 60204-1, EN ISO 13857, EN ISO 14119 | Nachrangig gegenüber C |
| C-Norm | Anforderungen an eine konkrete Maschinenart | EN 528 (Regalbediengeräte), EN 619 (Stetigförderer), EN ISO 3691-4 (FTF) | Geht A- und B-Normen vor |
Weicht eine C-Norm von einer A- oder B-Norm ab, gilt die C-Norm. Sie ist auf die spezifischen Gefährdungen ihrer Maschinenart zugeschnitten.
Das ist bei Sondermaschinen und neuen Bauformen der Normalfall, kein Ausnahmezustand.
Sie leiten die Sicherheit dann über EN ISO 12100 und die einschlägigen B-Normen her. Der Weg ist derselbe wie mit C-Norm, nur ohne die fertigen Zahlenwerte: Grenzen festlegen, Gefährdungen identifizieren, Risiken bewerten, Maßnahmen ableiten, Wirksamkeit nachweisen.
Wichtig ist die Dokumentation dieser Entscheidung. Halten Sie fest, welche C-Normen Sie geprüft und aus welchem Grund verworfen haben. Eine Norm, die für eine ähnliche, aber kinematisch andere Bauform gilt, ist nicht anwendbar, auch wenn sie thematisch nahe liegt.
Ein Nebeneffekt betrifft das Konformitätsbewertungsverfahren: Bei Maschinen aus Anhang I Teil B der Maschinenverordnung ist die interne Fertigungskontrolle nur bei vollumfänglicher Anwendung harmonisierter Normen zulässig. Fehlt die passende C-Norm, kann das eine notifizierte Stelle erforderlich machen.
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Nein, die Anwendung ist freiwillig. Sie erzeugt aber die Vermutungswirkung: Wer die harmonisierte Norm vollständig anwendet, bei dem wird angenommen, dass die zugehörigen grundlegenden Anforderungen erfüllt sind. Ohne Norm müssen Sie die Erfüllung selbst herleiten und belegen.
Die Behörde geht davon aus, dass die von der Norm abgedeckten Anforderungen erfüllt sind. Die Beweislast kehrt sich um. Das ist der praktische Grund, harmonisierte Normen anzuwenden, wo es geht.
Ja, Normen sind kostenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Sie sind über die nationalen Normungsinstitute erhältlich; einzelne Bibliotheken und Verbände bieten Leseplätze an.
Nein. Die genannten Normen müssen tatsächlich angewandt und in der Risikobeurteilung nachvollziehbar herangezogen worden sein. Eine Norm zu listen, ohne sie umgesetzt zu haben, ist eine unrichtige Erklärung.
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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.
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