Für kubische Lagersysteme mit autonomen Behälterrobotern gibt es keine passende harmonisierte C-Norm. EN 528 gilt für schienengebundene Regalbediengeräte, EN 619 für Stetigförderer, EN 15095 für Umlaufregale und EN ISO 3691-4 für fahrerlose Flurförderzeuge, jede deckt nur Teilbereiche ab. Der Lager- und Roboterteil muss deshalb über EN ISO 12100, EN ISO 13849-1 und EN 60204-1 abgesichert werden.
| Norm | Ausgabe | Geltungsbereich | Passung für kubische Lagersysteme |
|---|---|---|---|
| DIN EN 528 | 2023-02 | Schienengebundene Regalbediengeräte mit Hubeinrichtung entlang eines Mastes | Nein, abweichende Kinematik |
| EN 619 | aktuell | Stetigförderer für Stückgut | Teilweise, nur Peripherie |
| EN 15095 | aktuell | Kraftbetriebene Umlaufregale und Lagerlifte | Nein |
| DIN EN ISO 3691-4 | 2023-12 | Fahrerlose Flurförderzeuge, AGV, AMR | Teilweise, nur Bodenfahrzeuge |
Ausgabestände ändern sich laufend. Prüfen Sie vor der Anwendung den aktuellen Stand der harmonisierten Normen im EU-Amtsblatt.
Für kubische Lagersysteme, bei denen autonome Roboter auf einem Raster über gestapelten Behältern fahren, existiert derzeit keine spezifische harmonisierte C-Norm. Die Bauform ist jünger als die vorhandenen Normen, und keine davon bildet die Kinematik ab: Die Roboter fahren horizontal auf einem Gitter und heben Behälter vertikal aus dem Stapel, es gibt weder einen Mast wie beim Regalbediengerät noch eine Bodenfahrt wie beim Flurförderzeug.
Das ist keine Gesetzeslücke, sondern der Normalfall bei neuen Bauformen. Fehlt eine C-Norm, wird die Sicherheit über die A- und B-Normen hergeleitet.
Diese Einschätzung ist eine fachliche Schlussfolgerung aus der Scope-Analyse der genannten Normen. Für rechtssichere Kundenkommunikation sollten Sie den aktuellen Amtsblatt-Stand gegenprüfen.
Das ist bei Sondermaschinen der Normalfall, nicht die Ausnahme. Eine C-Norm ist nur anwendbar, wenn ihr Anwendungsbereich die Maschine wirklich erfasst. Passt keine, wird die Sicherheit über die A- und B-Normen hergeleitet: EN ISO 12100 für die Methodik, EN ISO 13849-1 für die Steuerungstechnik, EN 60204-1 für die elektrische Ausrüstung. Das ist die Pflicht und reicht formal aus.
In der Praxis bleibt damit aber die Frage offen, welche Schutzabstände, Geschwindigkeiten und Betriebsarten angemessen sind. Diese Lücke schließen Sie, indem Sie die C-Norm einer technisch ähnlichen Maschine sinngemäß heranziehen. Sie liefert konkrete Zahlenwerte und erprobte Schutzkonzepte, die Sie sonst frei herleiten müssten.
Ein Punkt ist dabei wichtig: Eine sinngemäß angewandte C-Norm erzeugt keine Konformitätsvermutung. Die entsteht nur, wenn die Maschine in den Anwendungsbereich der harmonisierten Norm fällt. Was Sie gewinnen, ist etwas anderes, aber ebenso wertvoll: einen belastbaren Stand der Technik und eine Herleitung, die in der Prüfung nachvollziehbar ist.
Deshalb gehört die Entscheidung dokumentiert. Halten Sie in der Normenliste fest, welche Norm Sie sinngemäß angewandt haben, für welche Aspekte, und warum sie technisch vergleichbar ist. Genauso wichtig ist die Gegenrichtung: welche Punkte der Analogie-Norm nicht passen und wie Sie diese stattdessen abgesichert haben.
Prüfen Sie mehrere Kandidaten und notieren Sie, warum Sie sich für eine entschieden haben. Diese Begründung ist später der wertvollste Teil der Dokumentation.
Eine Anlage zur Fertigung von Filterelementen: Filtermedium läuft als Endlosbahn von der Rolle ab, wird längs zusammengeschweißt, abgelängt und mit Quernähten versehen. Für genau diese Maschine existiert keine C-Norm.
Die A- und B-Normen waren gesetzt. Für die konkreten Werte fehlte aber eine Orientierung, vor allem für die Bahnführung: Abwickler, Einzugstellen zwischen Walzen, Bahnspannung, Verhalten bei Bahnriss. Genau dort liegen die gefährlichsten Stellen einer solchen Anlage, und dazu sagen die B-Normen nichts Maschinenspezifisches.
In die engere Wahl kamen zwei C-Normen für bahnverarbeitende Maschinen: die Normenreihe für Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen und die Norm für Textilmaschinen. Beide behandeln Rollenware, Einzugstellen an Walzenpaaren und Schutzkonzepte für laufende Bahnen.
Die Entscheidung fiel auf die Textilmaschinen-Norm. Ausschlaggebend war die technische Ähnlichkeit im Detail: vergleichbare Bahngeschwindigkeiten, ein flexibles Flächenmaterial statt steifer Papierbahnen, und eine Ab- und Aufwickelkinematik, die der textilen näher lag als der einer Rollendruckmaschine. Die Papiernormen sind stark auf Druckwerke und deren Zylinderanordnung zugeschnitten, was bei dieser Anlage nicht vorkommt.
Danach ließ sich die Anlage konkret auslegen: Schutzabstände und Verkleidungen an den Einzugstellen, Zugangskonzept für den Rollenwechsel, Betriebsart zum Einfädeln der Bahn mit reduzierter Geschwindigkeit, Not-Halt-Konzept über die Antriebsgruppen. Der Aspekt, den die Textilnorm nicht abdeckt, die thermische Gefährdung durch die Schweißstation, wurde separat über die Risikobeurteilung und die zutreffenden B-Normen abgesichert.
In der Normenliste stand am Ende beides: die sinngemäß angewandte C-Norm mit Begründung der Vergleichbarkeit und die Aufzählung der Aspekte, die abweichend gelöst wurden. Genau dieser Zweiklang macht die Herleitung prüfbar.
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Nein. DIN EN 528 (2023-02) gilt für schienengebundene Regalbediengeräte mit Hubeinrichtung entlang eines Mastes. Ein Behälterroboter hat diese Kinematik nicht. Die Norm ist für diesen Teil nicht anwendbar.
Es ändert nichts an den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die gelten unabhängig von der Normlage. Sie verlieren lediglich die Vermutungswirkung einer harmonisierten C-Norm und müssen die Einhaltung über EN ISO 12100 und die B-Normen selbst herleiten und dokumentieren.
Nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob die Maschine in Anhang I der Maschinenverordnung gelistet ist. Für Anhang I Teil B ist die interne Fertigungskontrolle nur bei vollumfänglicher Anwendung harmonisierter Normen möglich, fehlt eine passende C-Norm, kann das den Weg über eine notifizierte Stelle erzwingen.
Nur teilweise und nur mittelbar. Die Norm gilt für fahrerlose Flurförderzeuge, die sich am Boden bewegen. Für ergänzende AGV oder AMR in derselben Anlage ist sie einschlägig, für die Behälterroboter im Lagerraster nicht.
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