Für die CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage ist derjenige verantwortlich, der die Einzelkomponenten zu einer funktionalen Einheit verbindet, in der Regel der Systemintegrator oder Generalunternehmer. Der Systemlieferant erklärt nur seinen eigenen Lieferumfang. Gibt es keinen Generalunternehmer, wird der Betreiber selbst zum Hersteller der Gesamtanlage.
Ein automatisches Kleinteilelager oder Shuttle-System ist im CE-rechtlichen Sinn fast nie ein einzelnes Produkt. Es besteht aus der Lagerstruktur mit ihren Behälterrobotern, den Übergabestationen, vor- und nachgelagerter Fördertechnik, Arbeitsplätzen, einer übergeordneten Steuerung und meist einem Lagerverwaltungssystem. Diese Teile stammen typischerweise von verschiedenen Lieferanten.
Derjenige, der diese Teile zu einer funktionalen Einheit zusammenfügt und sie als Ganzes in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, ist Hersteller der Gesamtanlage. Er führt die Risikobeurteilung über die Gesamtanlage, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt das CE-Zeichen an.
In der Praxis ist das der Systemintegrator oder der Generalunternehmer. Wird die Anlage ohne Generalunternehmer beschafft, etwa weil der Betreiber Lagertechnik, Fördertechnik und Steuerung einzeln einkauft und die Gewerke selbst koordiniert, geht diese Rolle auf den Betreiber über. Das passiert häufig unbeabsichtigt.
| Rolle | Typische Lieferung | CE-Pflicht |
|---|---|---|
| Systemlieferant | Lagerstruktur, Behälterroboter, Übergabestationen, Robotersteuerung | Konformitäts- oder Einbauerklärung für den eigenen Lieferumfang, Montageanleitung, Schnittstellenbeschreibung |
| Lieferant Fördertechnik | Stetigförderer, Übergabestellen | Konformitäts- oder Einbauerklärung für den eigenen Lieferumfang |
| Systemintegrator / GU | Zusammenbau, übergeordnete Steuerung, Sicherheitskonzept | Risikobeurteilung der Gesamtanlage, EU-Konformitätserklärung Gesamtanlage, CE-Zeichen, Betriebsanleitung Gesamtanlage |
| Betreiber | Betrieb der Anlage | Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV. Wird zum Hersteller, sobald er selbst verkettet oder verändert |
Die Tabelle zeigt die übliche Aufteilung. Maßgeblich ist immer die vertragliche Ausgestaltung und wer die Teile tatsächlich zur Einheit verbindet.
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Systemlieferant erklärt die Konformität seines eigenen Lieferumfangs. Eine Erklärung für Ihre Gesamtanlage inklusive Fördertechnik, Arbeitsplätzen und übergeordneter Steuerung ist damit nicht abgedeckt. Es liegt keine öffentlich zitierfähige Herstellerdokumentation vor; verlassen Sie sich deshalb nicht auf Analogieschlüsse, sondern lassen Sie sich den Lieferumfang schriftlich abgrenzen.
Ja. Wer Maschinen zu einer funktionalen Einheit verbindet und diese in Betrieb nimmt, übernimmt die Herstellerpflichten für diese Einheit. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Teile selbst gebaut oder nur eingekauft haben.
Nein. Ein gemeinsamer Not-Halt allein ist nach dem BMAS/BAuA-Interpretationspapier eine geringfügige Verkettung und begründet keine Gesamtheit von Maschinen. Alle vier Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Die Grundlogik bleibt: Hersteller ist, wer in Verkehr bringt. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verschärft aber die Anforderungen an Dokumentation, wesentliche Veränderung und Cybersecurity. Anlagen, die über den 20.01.2027 hinaus in Betrieb genommen werden, sollten Sie frühzeitig danach ausrichten.
Begleitet seit Jahren CE-Projekte im Maschinen-, Anlagen- und Sondermaschinenbau. Daraus ist Kaidoc.app entstanden, eine Software für normorientierte CE-Dokumentation. Über Knutec.de gibt es dieselbe Arbeit als persönliche Dienstleistung.
Schreiben Sie mir kurz, worum es in Ihrem Projekt geht. Eine erste Einschätzung bekommen Sie kostenlos und unverbindlich zurück.
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.
Keine Kreditkarte nötig. Ein komplettes Projekt zum Ausprobieren.
Knutec hat besonders viel Projekterfahrung in automatisierten Lagersystemen, AutoStore und Fördertechnik.
Zur Dienstleistung bei Knutec