StartRatgeber › CE-Kennzeichnung von AKL und Shuttle-Systemen: Wer ist Hersteller?

Wer ist bei einem automatischen Kleinteilelager (AKL) oder Shuttle-System für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?

Für die CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage ist derjenige verantwortlich, der die Einzelkomponenten zu einer funktionalen Einheit verbindet, in der Regel der Systemintegrator oder Generalunternehmer. Der Systemlieferant erklärt nur seinen eigenen Lieferumfang. Gibt es keinen Generalunternehmer, wird der Betreiber selbst zum Hersteller der Gesamtanlage.

Inhalt
  1. Wer stellt die Konformitätserklärung für die Gesamtanlage aus?
  2. Welche Rolle hat welche Pflicht?
  3. Wie stelle ich fest, wer in meinem Projekt Hersteller ist?
  4. Welche Unterlagen sollte ich mir vom Lieferanten geben lassen?
  5. Was ist der häufigste Fehler in solchen Projekten?

Wer stellt die Konformitätserklärung für die Gesamtanlage aus?

Ein automatisches Kleinteilelager oder Shuttle-System ist im CE-rechtlichen Sinn fast nie ein einzelnes Produkt. Es besteht aus der Lagerstruktur mit ihren Behälterrobotern, den Übergabestationen, vor- und nachgelagerter Fördertechnik, Arbeitsplätzen, einer übergeordneten Steuerung und meist einem Lagerverwaltungssystem. Diese Teile stammen typischerweise von verschiedenen Lieferanten.

Derjenige, der diese Teile zu einer funktionalen Einheit zusammenfügt und sie als Ganzes in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, ist Hersteller der Gesamtanlage. Er führt die Risikobeurteilung über die Gesamtanlage, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt das CE-Zeichen an.

In der Praxis ist das der Systemintegrator oder der Generalunternehmer. Wird die Anlage ohne Generalunternehmer beschafft, etwa weil der Betreiber Lagertechnik, Fördertechnik und Steuerung einzeln einkauft und die Gewerke selbst koordiniert, geht diese Rolle auf den Betreiber über. Das passiert häufig unbeabsichtigt.

Welche Rolle hat welche Pflicht?

RolleTypische LieferungCE-Pflicht
SystemlieferantLagerstruktur, Behälterroboter, Übergabestationen, RobotersteuerungKonformitäts- oder Einbauerklärung für den eigenen Lieferumfang, Montageanleitung, Schnittstellenbeschreibung
Lieferant FördertechnikStetigförderer, ÜbergabestellenKonformitäts- oder Einbauerklärung für den eigenen Lieferumfang
Systemintegrator / GUZusammenbau, übergeordnete Steuerung, SicherheitskonzeptRisikobeurteilung der Gesamtanlage, EU-Konformitätserklärung Gesamtanlage, CE-Zeichen, Betriebsanleitung Gesamtanlage
BetreiberBetrieb der AnlageGefährdungsbeurteilung nach BetrSichV. Wird zum Hersteller, sobald er selbst verkettet oder verändert

Die Tabelle zeigt die übliche Aufteilung. Maßgeblich ist immer die vertragliche Ausgestaltung und wer die Teile tatsächlich zur Einheit verbindet.

Wie stelle ich fest, wer in meinem Projekt Hersteller ist?

Schritt 1
Gibt es einen Generalunternehmer, der die Gesamtanlage vertraglich als funktionsfähige Einheit schuldet?
JaDer GU ist Hersteller der Gesamtanlage und stellt die Gesamt-Konformitätserklärung aus.
NeinWeiter zu Schritt 2.
Schritt 2
Beauftragen Sie mehrere Lieferanten einzeln und koordinieren die Schnittstellen selbst?
JaSie werden Hersteller der Gesamtanlage, mit allen Pflichten aus Risikobeurteilung, Dokumentation und Konformitätserklärung.
NeinWeiter zu Schritt 3.
Schritt 3
Liefert ein einzelner Lieferant alles inklusive Sicherheitskonzept über alle Gewerke?
JaDieser Lieferant ist Hersteller. Lassen Sie sich die Gesamt-Konformitätserklärung geben, nicht nur Einzelerklärungen.
NeinDie Zuständigkeit ist ungeklärt. Klären Sie sie vor Vertragsschluss schriftlich, sonst fällt sie im Zweifel auf Sie zurück.

Welche Unterlagen sollte ich mir vom Lieferanten geben lassen?

Konformitäts- oder Einbauerklärung für den gelieferten UmfangBei unvollständigen Maschinen eine Einbauerklärung plus Montageanleitung, nicht eine Konformitätserklärung.
Beschreibung des abgedeckten LieferumfangsExplizit: welche Bauteile, welche Schnittstellen, was ausdrücklich nicht enthalten ist.
Sicherheitsrelevante SchnittstellendatenSignale an den Übergabestellen, erreichter Performance Level der bereitgestellten Sicherheitsfunktionen, Reaktionszeiten.
Angewandte Normen mit AusgabestandOhne Ausgabestand ist die Angabe für Ihre eigene Risikobeurteilung nicht verwertbar.
Restrisiken und AnnahmenWelche Schutzmaßnahmen setzt der Lieferant beim Integrator oder Betreiber voraus?

Was ist der häufigste Fehler in solchen Projekten?

Quellen und Normbezug

Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Bringt der Systemlieferant selbst ein CE-Zeichen an?

Der Systemlieferant erklärt die Konformität seines eigenen Lieferumfangs. Eine Erklärung für Ihre Gesamtanlage inklusive Fördertechnik, Arbeitsplätzen und übergeordneter Steuerung ist damit nicht abgedeckt. Es liegt keine öffentlich zitierfähige Herstellerdokumentation vor; verlassen Sie sich deshalb nicht auf Analogieschlüsse, sondern lassen Sie sich den Lieferumfang schriftlich abgrenzen.

Werde ich als Betreiber wirklich zum Hersteller, wenn ich selbst koordiniere?

Ja. Wer Maschinen zu einer funktionalen Einheit verbindet und diese in Betrieb nimmt, übernimmt die Herstellerpflichten für diese Einheit. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Teile selbst gebaut oder nur eingekauft haben.

Reicht eine gemeinsame Not-Halt-Verkettung für ein Gesamt-CE?

Nein. Ein gemeinsamer Not-Halt allein ist nach dem BMAS/BAuA-Interpretationspapier eine geringfügige Verkettung und begründet keine Gesamtheit von Maschinen. Alle vier Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Ändert sich die Zuständigkeit durch die Maschinenverordnung ab 2027?

Die Grundlogik bleibt: Hersteller ist, wer in Verkehr bringt. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verschärft aber die Anforderungen an Dokumentation, wesentliche Veränderung und Cybersecurity. Anlagen, die über den 20.01.2027 hinaus in Betrieb genommen werden, sollten Sie frühzeitig danach ausrichten.

Heinrich Knutas
Heinrich Knutas
Ingenieur für Maschinensicherheit
Gründer von Kaidoc.app · CEO von Knutec.de · LinkedIn

Begleitet seit Jahren CE-Projekte im Maschinen-, Anlagen- und Sondermaschinenbau. Daraus ist Kaidoc.app entstanden, eine Software für normorientierte CE-Dokumentation. Über Knutec.de gibt es dieselbe Arbeit als persönliche Dienstleistung.

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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.

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Wann brauche ich für eine verkettete Anlage ein Gesamt-CE? Welche Norm gilt für automatische Kleinteilelager (AKL), Shuttle-Systeme und Behälterroboter? Wie sichere ich Schnittstellen zwischen Anlagen verschiedener Hersteller ab?
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