StartRatgeber › Gesamtheit von Maschinen: Wann brauche ich ein Gesamt-CE?

Wann brauche ich für eine verkettete Anlage ein Gesamt-CE?

Ein Gesamt-CE ist erforderlich, wenn alle vier Kriterien des BMAS/BAuA-Interpretationspapiers gleichzeitig erfüllt sind: räumlicher Zusammenhang, prozesstechnisch-funktionale Verbindung, übergeordnete Steuerung und sicherheitstechnische Einheit. Fehlt auch nur eines davon, liegt eine geringfügige Verkettung vor und die Einzelmaschinen behalten ihr eigenes CE.

Inhalt
  1. Welche vier Kriterien müssen erfüllt sein?
  2. Macht ein gemeinsamer Not-Halt schon eine Gesamtheit?
  3. Wie prüfe ich das für meine Anlage?
  4. Was bedeutet das an einer typischen Förderlinie?
  5. Müssen die Einzelmaschinen ihr eigenes CE behalten?

Welche vier Kriterien müssen erfüllt sein?

Räumlich zusammenhängend angeordnetDie Maschinen stehen in einem funktionalen räumlichen Zusammenhang. Getrennte Hallen oder Standorte sprechen dagegen.
Prozesstechnisch und funktional verbundenDie Maschinen wirken an einem gemeinsamen Produktionsprozess mit. Das Werkstück oder Fördergut durchläuft sie nacheinander.
Steuerungstechnisch über eine übergeordnete Steuerung verbundenEine gemeinsame Steuerungsebene koordiniert die Einzelmaschinen. Eine reine Datenanbindung an ein ERP- oder Lagerverwaltungssystem genügt dafür nicht.
Sicherheitstechnisch eine EinheitDie Schutzeinrichtungen wirken über Maschinengrenzen hinweg. Ein Eingriff an einer Stelle beeinflusst den sicheren Zustand der anderen.

Alle vier Kriterien müssen gleichzeitig vorliegen. Das ist der entscheidende Punkt, an dem die meisten Fehleinschätzungen entstehen.

Macht ein gemeinsamer Not-Halt schon eine Gesamtheit?

Nein.

Ein gemeinsamer Not-Halt-Kreis über mehrere Maschinen ist nach dem Interpretationspapier ausdrücklich keine hinreichende Bedingung. Er begründet für sich genommen eine geringfügige Verkettung. Die Einzelmaschinen behalten ihre eigene CE-Kennzeichnung, und es entsteht keine neue Gesamtmaschine.

Das Missverständnis ist verbreitet, weil der gemeinsame Not-Halt als sichtbarstes Zeichen einer Verbindung wahrgenommen wird. Entscheidend ist aber, ob eine übergeordnete Steuerung den Prozess koordiniert und die Sicherheitstechnik über die Maschinengrenzen hinweg zu einer Einheit verschmilzt.

Wie prüfe ich das für meine Anlage?

Schritt 1
Stehen die Maschinen räumlich zusammenhängend und wirken sie an einem gemeinsamen Prozess mit?
JaWeiter zu Schritt 2.
NeinKeine Gesamtheit. Einzel-CE je Maschine, Betreiber erstellt eine Gefährdungsbeurteilung.
Schritt 2
Gibt es eine übergeordnete Steuerung, die den Ablauf der Einzelmaschinen koordiniert?
JaWeiter zu Schritt 3.
NeinGeringfügige Verkettung. Einzel-CE bleibt bestehen, Schnittstellen trotzdem sicherheitstechnisch bewerten.
Schritt 3
Wirken Schutzeinrichtungen über Maschinengrenzen hinweg, sodass die Anlage sicherheitstechnisch eine Einheit bildet?
JaGesamtheit von Maschinen. Es sind eine Risikobeurteilung der Gesamtanlage, eine Gesamt-Betriebsanleitung und eine Gesamt-Konformitätserklärung erforderlich.
NeinGeringfügige Verkettung. Prüfen Sie die Übergabestellen gesondert.

Was bedeutet das an einer typischen Förderlinie?

Beispiel: Ein Palettierer, eine Umreifungsmaschine und eine Stretchwickelanlage sind über Rollenförderer verbunden. Jede Maschine hat ein eigenes CE-Zeichen.

Variante A, geringfügige Verkettung: Jede Maschine läuft mit eigener Steuerung, das Fördergut wird nur weitergereicht, es gibt lediglich einen gemeinsamen Not-Halt. Die Einzel-CE bleiben. Der Betreiber bewertet die Übergabestellen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung.

Variante B, Gesamtheit: Eine übergeordnete SPS taktet die drei Maschinen aufeinander ab, Schutztüren an der Umreifung stoppen auch den Palettierer, und die Schutzeinrichtungen sind zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept mit Zonen verschaltet. Damit sind alle vier Kriterien erfüllt: Es entsteht eine neue Gesamtmaschine mit eigener Risikobeurteilung, eigener Betriebsanleitung und eigener Konformitätserklärung.

Der Unterschied zwischen beiden Varianten ist keine Frage der Anlagengröße, sondern der Steuerungs- und Sicherheitsarchitektur.

Müssen die Einzelmaschinen ihr eigenes CE behalten?

Die CE-Kennzeichnung der Einzelmaschinen wird durch ein Gesamt-CE nicht ungültig und muss nicht entfernt werden. Sie bezieht sich weiterhin auf die jeweilige Maschine in ihrem eigenen Lieferumfang.

Die Gesamt-Konformitätserklärung tritt daneben und deckt die Anlage als funktionale Einheit ab, insbesondere alles, was erst durch die Verkettung entsteht: Übergabestellen, gemeinsame Zugangsbereiche, das übergeordnete Sicherheitskonzept und die Wechselwirkungen zwischen den Maschinen.

Die Dokumentation der Einzelmaschinen wird Bestandteil der technischen Unterlagen der Gesamtanlage. Der Hersteller der Gesamtheit darf sich auf die Konformität der Einzelmaschinen stützen, muss aber die Schnittstellen selbst bewerten.

Quellen und Normbezug

Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer wird Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen?

Derjenige, der die Einzelmaschinen zur funktionalen Einheit verbindet und die Anlage in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. In der Regel der Systemintegrator oder Generalunternehmer, ersatzweise der Betreiber.

Reicht eine Datenverbindung zum Lagerverwaltungssystem als übergeordnete Steuerung?

Nein. Gemeint ist eine Steuerungsebene, die den Ablauf der Einzelmaschinen koordiniert. Ein reiner Auftrags- oder Datenaustausch mit einem ERP- oder Lagerverwaltungssystem erfüllt das Kriterium nicht.

Gilt das Interpretationspapier auch unter der Maschinenverordnung ab 2027?

Das Papier von 2011 bezieht sich auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Abgrenzungslogik ist fachlich weiterhin die maßgebliche Referenz im deutschsprachigen Raum. Prüfen Sie vor dem Stichtag, ob eine aktualisierte Fassung oder eine ergänzende Auslegung zur MVO vorliegt.

Was passiert, wenn ich die Gesamtheit übersehe?

Dann existiert für die Anlage als Einheit weder eine Risikobeurteilung noch eine Konformitätserklärung. Genau die Gefährdungen, die erst durch die Verkettung entstehen, sind dann nicht bewertet, typischerweise an Übergabestellen und gemeinsamen Zugängen.

Heinrich Knutas
Heinrich Knutas
Ingenieur für Maschinensicherheit
Gründer von Kaidoc.app · CEO von Knutec.de · LinkedIn

Begleitet seit Jahren CE-Projekte im Maschinen-, Anlagen- und Sondermaschinenbau. Daraus ist Kaidoc.app entstanden, eine Software für normorientierte CE-Dokumentation. Über Knutec.de gibt es dieselbe Arbeit als persönliche Dienstleistung.

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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.

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