StartRatgeber › Wer wird zum Hersteller? Betreiber-, Integrator- und GU-Pflichten

Wer wird bei einer Anlage zum Hersteller: Betreiber, Integrator oder Generalunternehmer?

Hersteller ist, wer eine Maschine oder Anlage entwickelt, herstellt oder als funktionale Einheit zusammenfügt und sie unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Diese Rolle hängt nicht am Firmenschild, sondern an der tatsächlichen Tätigkeit: Auch ein Betreiber wird zum Hersteller, sobald er Maschinen selbst verkettet oder wesentlich verändert.

Inhalt
  1. Welche Rolle hat welche Pflichten?
  2. Werde ich als Betreiber unbeabsichtigt zum Hersteller?
  3. Wie kläre ich die Rolle vor Projektbeginn?
  4. Was ändert sich mit der Maschinenverordnung ab 2027?

Welche Rolle hat welche Pflichten?

RolleWann sie greiftWesentliche Pflichten
HerstellerEntwickelt, baut oder fügt zur Einheit zusammen und bringt unter eigenem Namen in VerkehrRisikobeurteilung, technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung
BevollmächtigterVom Hersteller schriftlich beauftragtHält die technischen Unterlagen bereit, Ansprechpartner für Behörden. Übernimmt nicht die Konstruktionsverantwortung
ImporteurBringt Maschinen aus Drittstaaten in den EU-MarktPrüft, ob der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Trägt eigene Sorgfaltspflichten
HändlerGibt Maschinen weiter, ohne sie zu verändernPrüft Kennzeichnung und Begleitunterlagen. Wird Hersteller, sobald er unter eigenem Namen vertreibt oder verändert
Systemintegrator / GUFügt Einzelmaschinen zu einer funktionalen Einheit zusammenVolle Herstellerpflichten für die Gesamtanlage, zusätzlich zu den Erklärungen der Einzellieferanten
BetreiberBetreibt die AnlageGefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, Unterweisung, Prüfungen. Wird Hersteller, sobald er verkettet oder wesentlich verändert

Werde ich als Betreiber unbeabsichtigt zum Hersteller?

Das ist der häufigste Fall in der Praxis, und er passiert selten bewusst. Typische Auslöser:

Sie kaufen mehrere Maschinen einzeln ein und lassen die Verkettung von Ihrer eigenen Instandhaltung oder von wechselnden Dienstleistern herstellen. Damit fügen Sie die Anlage zur funktionalen Einheit zusammen.

Sie erweitern eine bestehende Linie um eine zusätzliche Station und binden sie in die vorhandene Steuerung ein.

Sie führen einen Retrofit durch, bei dem die Steuerung getauscht oder eine Sicherheitsfunktion verändert wird.

Sie nehmen eine Anlage aus einem Drittstaat in Betrieb, für die keine gültige EU-Konformitätserklärung vorliegt.

In all diesen Fällen entstehen Herstellerpflichten für den veränderten oder neu geschaffenen Umfang: Risikobeurteilung, technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Wie kläre ich die Rolle vor Projektbeginn?

Lieferumfang je Lieferant schriftlich abgrenzenWelche Bauteile, welche Schnittstellen, welche Sicherheitsfunktionen, und was ausdrücklich nicht enthalten ist.
Verantwortung für die Gesamtanlage benennenEine Partei muss die Gesamt-Konformitätserklärung vertraglich schulden. Bleibt das offen, fällt die Rolle auf den Betreiber zurück.
Zuständigkeit für das übergeordnete Sicherheitskonzept festlegenZonenkonzept, Not-Halt-Bereiche, Verhalten beim Wiederanlauf, dieser Punkt fällt am häufigsten zwischen die Gewerke.
Erklärungstyp je Lieferung festlegenKonformitätserklärung bei vollständigen Maschinen, Einbauerklärung plus Montageanleitung bei unvollständigen Maschinen.
Übergabe der technischen Unterlagen vereinbarenDer Hersteller der Gesamtanlage braucht die Unterlagen der Einzelmaschinen für seine eigene Akte.
Regelung für spätere Erweiterungen aufnehmenWer bewertet eine zusätzliche Station oder ein zusätzliches Fahrzeug, und wer aktualisiert die Gesamterklärung?

Was ändert sich mit der Maschinenverordnung ab 2027?

Die Rollen selbst bleiben im Kern erhalten, werden aber deutlicher ausformuliert. Die Maschinenverordnung beschreibt die Pflichten von Hersteller, Bevollmächtigtem, Importeur und Händler ausführlicher als die Maschinenrichtlinie und benennt sie als eigenständige Wirtschaftsakteure.

Neu ist vor allem die gesetzliche Definition der wesentlichen Veränderung in Art. 3 Nr. 16. Sie macht den Übergang vom Betreiber zum Hersteller nachvollziehbarer, und damit auch leichter überprüfbar.

Für Betreiber heißt das praktisch: Der Punkt, ab dem eigene Eingriffe Herstellerpflichten auslösen, ist ab 2027 klarer bestimmt als bisher. Dokumentieren Sie Änderungen an Ihren Anlagen entsprechend sorgfältig.

Quellen und Normbezug

Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Betreiber- und Herstellerpflichten?

Herstellerpflichten betreffen das Produkt vor dem Inverkehrbringen: Risikobeurteilung, Konstruktion, Dokumentation, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung. Betreiberpflichten betreffen den sicheren Betrieb: Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, Unterweisung, wiederkehrende Prüfungen, Instandhaltung.

Muss ich trotz CE-Kennzeichnung eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Ja. Die CE-Kennzeichnung ist eine Herstellererklärung zum Produkt. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV betrifft den konkreten Einsatz am Arbeitsplatz: Aufstellort, Umgebungsbedingungen, Qualifikation der Beschäftigten, Zusammenwirken mit anderen Arbeitsmitteln. Beides ersetzt einander nicht.

Kann ich die Herstellerrolle vertraglich abwälzen?

Nur begrenzt. Sie können vertraglich festlegen, wer die Gesamtanlage schuldet und die Erklärung ausstellt. Wer tatsächlich zusammenfügt und in Betrieb nimmt, bleibt aber im Außenverhältnis in der Pflicht. Ein Vertrag schützt nicht davor, faktisch Hersteller geworden zu sein.

Was ist, wenn mein Lieferant nur eine Einbauerklärung liefert?

Dann handelt es sich um eine unvollständige Maschine. Sie darf nicht eigenständig in Betrieb genommen werden. Wer sie einbaut, muss die Gesamtmaschine bewerten, dokumentieren und dafür die Konformitätserklärung ausstellen.

Heinrich Knutas
Heinrich Knutas
Ingenieur für Maschinensicherheit
Gründer von Kaidoc.app · CEO von Knutec.de · LinkedIn

Begleitet seit Jahren CE-Projekte im Maschinen-, Anlagen- und Sondermaschinenbau. Daraus ist Kaidoc.app entstanden, eine Software für normorientierte CE-Dokumentation. Über Knutec.de gibt es dieselbe Arbeit als persönliche Dienstleistung.

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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.

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