StartRatgeber › CE für FTS und AGV: Verantwortung bei Flottenerweiterung

Wer ist bei fahrerlosen Transportsystemen für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?

Das einzelne Fahrzeug wird vom Fahrzeughersteller CE-gekennzeichnet. Für das fahrerlose Transportsystem als Ganzes ist derjenige verantwortlich, der es am Einsatzort zusammenfügt und in Betrieb nimmt. Dazu zählen Fahrzeuge, Leitsteuerung, Fahrwege, Ladestationen sowie die Schnittstellen zu Toren und Aufzügen. Wer nachträglich Fahrzeuge ergänzt oder Fahrwege ändert, greift in diese Systemverantwortung ein.

Inhalt
  1. Wo verläuft die Grenze zwischen Fahrzeug und System?
  2. Was ist das Problem bei Plug-and-Play-Erweiterungen?
  3. Was muss ich bei einer Flottenerweiterung prüfen?
  4. Welche Norm gilt für fahrerlose Flurförderzeuge?

Wo verläuft die Grenze zwischen Fahrzeug und System?

EbeneUmfangVerantwortlich
Fahrzeug (FTF)Fahrzeug mit Antrieb, Personenschutzsensorik, LastaufnahmeFahrzeughersteller: CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
LeitsteuerungAuftragsverwaltung, Verkehrsregelung, Zuweisung von FahrwegenSystemlieferant
InfrastrukturFahrwege, Ladestationen, Übergabestationen, Tore und AufzügeIntegrator gemeinsam mit dem Betreiber
FTS als GesamtsystemAlle Ebenen im Zusammenwirken am konkreten EinsatzortWer zusammenfügt und in Betrieb nimmt: Integrator oder Betreiber

Die CE-Kennzeichnung des Fahrzeugs deckt das Gesamtsystem nicht ab. Das ist die häufigste Fehlannahme bei FTS-Projekten.

Was ist das Problem bei Plug-and-Play-Erweiterungen?

Fahrerlose Transportsysteme werden bewusst so beworben, dass sich zusätzliche Fahrzeuge scheinbar ohne Aufwand ergänzen lassen. Technisch stimmt das oft, sicherheitstechnisch ist es eine Veränderung des Systems.

Ein zusätzliches Fahrzeug verändert die Verkehrsdichte auf den Fahrwegen, die Belegung von Engstellen und Kreuzungen, das Verhalten an Übergabestationen und die Auslastung von Ladeplätzen. Gefährdungen, die bei drei Fahrzeugen beherrscht waren, können bei acht Fahrzeugen neu bewertet werden müssen.

Dasselbe gilt für Änderungen an den Fahrwegen: eine neue Route durch einen Bereich mit Fußgängerverkehr ist sicherheitstechnisch eine andere Anlage, auch wenn sich an den Fahrzeugen nichts geändert hat.

Prüfen Sie deshalb jede Erweiterung wie eine mögliche wesentliche Veränderung, nicht wie eine Beschaffung.

Was muss ich bei einer Flottenerweiterung prüfen?

Verkehrsdichte und EngstellenWie verändern sich Begegnungsfälle an Kreuzungen, in Gängen und an Toren?
Fahrwege durch PersonenbereicheNeue oder geänderte Routen im Mischverkehr mit Fußgängern und Staplern gesondert bewerten.
Kompatibilität der PersonenschutzsensorikBringen die neuen Fahrzeuge denselben Schutzumfang und dieselben Reaktionszeiten mit wie die bestehenden?
Leitsteuerung und VerkehrsregelungIst die Steuerung für die höhere Fahrzeugzahl ausgelegt, und bleibt das Verhalten bei Störungen definiert?
Schnittstellen zu GebäudetechnikTore, Brandschutztüren, Aufzüge, sichere Ansteuerung und Verhalten bei Ausfall.
Aktualisierung der DokumentationRisikobeurteilung des Gesamtsystems, Betriebsanleitung und gegebenenfalls Konformitätserklärung fortschreiben.

Welche Norm gilt für fahrerlose Flurförderzeuge?

Einschlägig ist DIN EN ISO 3691-4:2023-12 für fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme. Sie behandelt sowohl das Fahrzeug als auch Anforderungen an den Betriebsbereich.

Daneben gelten die üblichen Grundlagen: EN ISO 12100 für die Risikobeurteilung, EN ISO 13849-1 für die Steuerungssicherheit der Sicherheitsfunktionen und EN 60204-1 für die elektrische Ausrüstung.

Der VDMA-Fachverband Fördertechnik und Intralogistik hat außerdem eine kostenfreie Broschüre zur CE-Kennzeichnung von FTF und FTS veröffentlicht. Sie ist als Praxisleitfaden für die Rollenabgrenzung hilfreich, ersetzt aber keine eigene Bewertung.

Für Behälterroboter in kubischen Lagersystemen ist EN ISO 3691-4 nicht anwendbar, dort greift eine andere Normlage.

Quellen und Normbezug

Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Reicht die CE-Kennzeichnung der einzelnen Fahrzeuge?

Nein. Sie deckt das Fahrzeug ab, nicht das Zusammenwirken von Fahrzeugen, Leitsteuerung, Fahrwegen und Gebäudeschnittstellen am konkreten Einsatzort. Für das Gesamtsystem ist eine eigene Betrachtung erforderlich.

Ist das Hinzufügen eines Fahrzeugs eine wesentliche Veränderung?

Nicht zwangsläufig, aber es muss geprüft werden. Entscheidend ist, ob durch die zusätzlichen Fahrzeuge neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Risiken so ansteigen, dass einfache Schutzmaßnahmen nicht mehr genügen.

Wer ist verantwortlich, wenn der Betreiber Fahrzeuge selbst nachbestellt?

Wer die Erweiterung vornimmt und in Betrieb nimmt, verantwortet das veränderte System. Bestellt der Betreiber direkt beim Fahrzeughersteller und integriert selbst, liegt die Systemverantwortung bei ihm.

Gilt EN ISO 3691-4 auch für autonome mobile Roboter (AMR)?

Die Norm in der Ausgabe 2023-12 adressiert fahrerlose Flurförderzeuge einschließlich autonom navigierender Fahrzeuge. Prüfen Sie im Einzelfall den Anwendungsbereich gegen die konkrete Bauform und Funktion Ihres Fahrzeugs.

Heinrich Knutas
Heinrich Knutas
Ingenieur für Maschinensicherheit
Gründer von Kaidoc.app · CEO von Knutec.de · LinkedIn

Begleitet seit Jahren CE-Projekte im Maschinen-, Anlagen- und Sondermaschinenbau. Daraus ist Kaidoc.app entstanden, eine Software für normorientierte CE-Dokumentation. Über Knutec.de gibt es dieselbe Arbeit als persönliche Dienstleistung.

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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt bei Heinrich Knutas.

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